3. Stärkung und Verstetigung von Strukturen für Begegnungund Nachbarschaftsengagement im Badstraßenkiez
Entwicklungsziele / erhoffte Ergebnisse bis 2030
Zum Abschluss der Gesamtmaßnahme QM-Badstraße Ende 2030 verfügt das Gebiet über öffentlich bekannte und niedrigschwellig zugängliche, ziegruppenübergreifende Begegnungs- und Engagementformate und eine damit verbundene etablierte Struktur (bspw. in Form eines gestärkten Kiezvereins, Nachbarschaftsträgers und/oder einer Stadtteilkoordination), die einen langfristigen Erhalt dieser Formate sicherstellt.
Handlungsbedarfe und Zielgruppen im Fokus
- Stärkung der Verantwortungsübernahme für den öffentlichen Raum und Unterstützung von Initiativen (u.a. Wilde 17 / Bellermanngarten / Eulerplatz / Aktionsfonds-Projekte)
- Stärkung und Erhalt der lokalen Akteur*innen (z.B. Stärkung und Etablierung Kiezverein)
- Stärkung von zielgruppenübergreifenden Beteiligungs- und Austauschformaten
- Etablierung einer Kümmererstruktur (z.B. Stadtteilkoordination oder Kiezverein)
Zielgruppen im Fokus
Die Zugänglichkeit zu Formaten und Ansprechpartner muss für die gesamte Nachbarschaft diskriminierungskritisch, barrierefrei und inklusiv gestaltet sein.
Laufende und potenzielle Einzelmaßnahmen Ggf. Umsetzungsstand
- Aktionsfonds (QM) in Umsetzung (bis 2030)
- Schaffung und Etablierung von Begegnungsformaten noch nicht begonnen
- Unterstützung von Patenschaften für den öff. Raum noch nicht begonnen
- Weitere Maßnahmen / Projekte sind möglich
Erfolgsindikatoren / Mindesterfüllungsgrad
- Die umzusetzenden Maßnahmen unter und müssen strukturell sowohl ein öffentliches Format wie auch einen Ansprechpartner schaffen bzw. stärken und etablieren.
- Idealerweise wurde ein regelmäßig stattfindendes Begegnungsformat (bspw. Kiezfest oder Kiezmesse) etabliert, in dem die Förderung des Engagements ein wesentliches Ziel ist.
Empfohlener Umsetzungszeitraum
- Die Entwicklung von Maßnahmen unter und knüpfen an die Arbeit des QM-Badstraße an und erfolgt in Zusammenarbeit mit bspw. einem gestärkten Kiezverein, Nachbarschaftsträger und/oder der Stadtteilkoordination. Umsetzung ab 2027.
- Die Ergebnisse der Maßnahmen unter Ziel 2 fließen ebenfalls in Entwicklung von Maßnahmen unter und ein, weshalb diese auch zeitlich den erstgenannten nachgestellt sind.